Wahlen in Ittigen
Nach der Gemeindeordnung wählt in Ittigen das Volk folgende Amtsinhaber oder Mitglieder von Behörden:
Ämter (Majorz):
Gemeindepräsident (Vollamt)
Präsident der Gemeindeversammlung
Behörden (Proporz):
6 Mitglieder des Gemeinderats
7 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Majorz und Proporz
Majorz
Im Mehrheitswahlverfahren werden der Gemeindepräsident und der Präsident der Gemeindeversammlung gewählt.Eine Person ist gewählt, wenn Sie im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. In einem zweiten Wahlgang ist die Person mit der höheren Stimmenzahl gewählt.
Proporz
Im Verhältniswahlverfahren werden die Mitglieder des Gemeinderates, der Geschäftsprüfungskommission gewählt. Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst werden Listenstimmen der Parteien (Parteistimmen) und anschliessend die Stimmen der einzelnen Personen berücksichtigt.
Kumulieren und Panaschieren
Anders als beim Majorz kann man im Proporzverfahren kumulieren und panaschieren.
Kumulieren
Man kann die Wahlchancen einer oder mehrer Personen erhöhen, indem man diesezweimal aufführt (und dafür andere zu deren Nachteil streicht).
Panaschieren
Es ist möglich, Personen aus einer andern Liste auf die eigene zu setzen. Das schwächt die Stimmkraft der eigene Liste.
Urnenwahl und Briefwahl
Volkswahlen werden häufig einfach als “Urnenwahlen” bezeichnet. In der Praxis gewinnt die Briefwahl immer mehr anBedeutung.
Urnenwahl
Die traditionellen Wahllokale werden in Ittigen an einem Wochenende vom 7./8. November 2020 geöffnet sein. Standorte und Öffnungszeiten werden publiziert.
Briefwahl
Auf dem Korrespondenzweg kann gewählt werden, sobald die Wahlunterlagen zugestellt sind. Diese enthalten auch die nötigen Instruktionen.
Wahl weiterer Kommissionen durch den Gemeinderat
Gemeinderätliche Kommissionen
Nebst den vom Stimmvolk gewählten Behörden gibt es eine ganze Reihe von Kommissionen, die vom Gemeinderat bestellt werden. Es sind dies folgende Gremien:
- Planungskommission
- Sozialkommission
- Bau- und Liegenschaftskommission
- Tiefbau- und Gemeindebetriebekommission
- Einbürgerungskommission
- Landschafts- und Umweltkommission
- Sicherheitskommission
- Stimm- und Wahlausschuss
- Bildungskommission
Wahl nach dem Proporz-Ergebnis
Die parteipolitische Zusammensetzung der gemeinderätlichen Kommissionen richtet sich nach dem Ergebnis, das die betreffenden Listen bei der Wahl des Gemenderates erzielt haben. Entsprechend besetzt der Gemeinderat die Sitze in seinen Kommissionen nach den Vorschlägen der Parteien.
Kandidaturen gesucht
Für die Mitarbeit in den Kommissionen suchen wir gute, engagierte Leute. Falls Sie sich in einer Kommission engagieren möchten, gibt der Vortand gerne Auskunft. vorstand@bvi-ittigen.ch
Rechtsgrundlagen
Die Wahlen richten sich nach der Gemeindeordnung vom 28. November 1999 (mit seitherigen Änderungen).
Einzelheiten sind im Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 28. November 1999 geregelt.