Unsere Kandidierenden für die GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION sind fachlich versiert und aufgrund ihrer Persönlichkeit echte Sparring-Partner zum Gemeinderat. – So auch HANS-RUDOLF RAMSEIER.
Politikstatus
Neu / Vorstandsmitglied und Präsident BVI 1997 bis 2004 / neu seit 2019 wieder Vorstandsmitglied und Wahlleiter BVI 2020
E-Mail / Websites
E-Mail an hans-rudolf.ramseier@bvi-ittigen.ch / www.bvi-ittigen.ch www.wahlen-ittigen.ch
Beruf, Tätigkeit
Eidg. dipl. Verkaufs- und Marketingleiter / EMBA HWZ / aktuell Rentner
Freiwillige Tätigkeiten / Mitgliedschaften
Vorstand BVI Ittigen, 3 Jahre Präsident BVI, Mitglied Tennisclub Ittigen, 6 Jahre Präsident TC Ittigen
Hobbies / Freizeit
Tennis, Skifahren, Sport allgemein, Posaune spielen, oft am/im Bielersee und in Graubünden, Enkel hüten im Kanton Zürich
Jahrgang / Zivilstand / Kinder
1954 / verheiratet / zwei erwachsene Kinder, zwei Enkel und eine Enkelin
Zuhause In Ittigen
Hans-Rudolf Ramseier lebt zusammen mit seiner Frau seit 42 Jahren in Ittigen. Tochter und Sohn sind hier zur Schule gegangen und zum Studium in die Ostschweiz gezogen. Nur seine Hobbies Handball und Posaune spielen haben ihn anfänglich noch zurück ins Emmental gezogen. Mit dem Eintritt im Tennisclub Ittigen hat sich auch die Freizeit – als Spieler, Funktionär und 6 Jahre als Clubpräsident – vermehrt auf Ittigen konzentriert. Die ausgezeichnet funktionierende Gemeinde mit weitsichtiger Führung, die vielfältigen Möglichkeiten und die Lebensqualität überzeugen ihn noch heute. Gerne würde er seinen Beitrag zu einer weiterhin erfolgreichen Gemeinde Ittigen in der GPK leisten. Ittige z’lieb!
Pro Geschäftsprüfungskommission
Er bringt Erfahrung ein als Vorstandsmitglied und Präsident der BVI und vor allem aus über 30 Jahren als Verkaufsleiter und Marketingleiter in Grossunternehmen. Dazu aus vielen zu beurteilenden Projektgeschäften in Millionenhöhe. So ist ihm nicht fremd, im Spannungsfeld von Machbarem und Wünschbarem, mit dem Gegebenen nach dem Optimum für die Zukunft und den Erfolg zu suchen. Dem kompetenten Gemeinderat ist eine ebenso kompetente GPK zur Seite zu stellen, die ihre vorgeschriebenen Prüf- und Kontrollfunktionen pflichtbewusst wahrnimmt.