Wahlen in Ittigen

Nach der Gemeindeordnung wählt in Ittigen das Volk folgende Amtsinhaber oder Mitglieder von Behörden:

Ämter (Majorz):

Gemeindepräsident (Vollamt)

Präsident der Gemeindeversammlung

Behörden (Proporz):

6 Mitglieder des Gemeinderats

7 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Majorz und Proporz

Majorz

Im Mehrheitswahlverfahren werden der Gemeindepräsident und der Präsident der Gemeindeversammlung gewählt. Eine Person ist gewählt, wenn sie im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. In einem zweiten Wahlgang ist die Person mit der höheren Stimmenzahl gewählt.

Proporz

Im Verhältniswahlverfahren werden die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission gewählt. Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst werden Listenstimmen der Parteien (Parteistimmen) und anschliessend die Stimmen der einzelnen Personen berücksichtigt.

Kumulieren und Panaschieren

Anders als beim Majorz kann man im Proporzverfahren kumulieren und panaschieren.

Kumulieren

Man kann die Wahlchancen einer oder mehrerer Personen erhöhen, indem man diesezweimal aufführt (und dafür andere zu deren Nachteil streicht).

Panaschieren

Es ist möglich, Personen aus einer anderen Liste auf die eigene zu setzen. Das schwächt die Stimmkraft der eigene Liste.

Urnenwahl und Briefwahl

Volkswahlen werden häufig einfach als “Urnenwahlen” bezeichnet. In der Praxis gewinnt die Briefwahl immer mehr an Bedeutung.

Urnenwahl

Die traditionellen Wahllokale werden in Ittigen an einem Wochenende vom 7./8. November 2020 geöffnet sein. Standorte und Öffnungszeiten werden publiziert.

Briefwahl

Auf dem Korrespondenzweg kann gewählt werden, sobald die Wahlunterlagen zugestellt sind. Diese enthalten auch die nötigen Instruktionen.

Wahl weiterer Kommissionen durch den Gemeinderat

Gemeinderätliche Kommissionen

Nebst den Volkswahl-Behörden gibt es eine ganze Reihe von Kommissionen, die vom Gemeinderat bestellt werden. Es sind dies folgende Gremien:

  • Planungskommission
  • Bildungskommission
  • Sozialkommission
  • Bau- und Liegenschaftskommission
  • Tiefbau- und Gemeindebetriebekommission
  • Einbürgerungskommission
  • Landschafts- und Umweltkommission
  • Sicherheitskommission
  • Stimm- und Wahlausschuss

Wahl nach dem Proporz-Ergebnis

Die parteipolitische Zusammensetzung der gemeinderätlichen Kommissionen richtet sich nach dem Ergebnis, das die betreffenden Listen bei der Wahl des Gemenderates erzielt haben. Entsprechend besetzt der Gemeinderat die Sitze in seinen Kommissionen nach den Vorschlägen der Parteien.

Kandidaturen gesucht

Für die Mitarbeit in den Kommissionen suchen wir gute, engagierte Leute. Falls Sie sich in einer Kommission engagieren möchten, gibt der Vorstand gerne Auskunft. vorstand@bvi-ittigen.ch

Rechtsgrundlagen

Die Wahlen richten sich nach der Gemeindeordnung vom 28. November 1999 (mit seitherigen Änderungen).

Einzelheiten sind im Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 28. November 1999 geregelt.